Satzungen

Auszug aus den Satzungen der 1. löblichen Löibschleter Zunft:

Zweck & Ziele

1. Die Löibschleter Zunft hat folgende Zwecke:

  • Erhaltung und Förderung der Geselligkeit als Grundlage für eine gute Zusammenarbeit der Mitglieder.
  • Förderung der Gemeinschaft von Jung und Alt in Leibstadt.
  • Teilnahme an dorfeigenen Festivitäten sowie weiteren ausserhalb des Dorfes stattfindenden Anlässen.
  • Die Löibschleter Zunft pflegt Leibstadter Traditionen zukunftsorientiert und leistet durch ihre Existenz einen Beitrag zur Attraktivität Leibstadts.

2. Die Zunft ist politisch und konfessionell neutral.

Die vollständigen Satzungen gibt's für Interessierte hier als PDF.