Die 1. löblichi Löibschleter Zunft hat einen Plan zur Realisierung einer öffentlichen Grillstelle im Gebiet Lagerhölzli erarbeitet. Damit wird in erster Linie den Einwohner von Leibstadt ermöglicht, dass attraktive Naherholungsgebiet mit einen Rastplatz, der eine Feuerstelle, Sitzbänke oder Tisch-/Sitz-Kombinationen und Wetterschutz bietet noch attraktiver zu erleben.

Video-Trailer bei Youtube

Die Grillstelle Lagerhölzli erfüllt den langgehegten Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger nach einem überdachten Rast- und Feierplatz. Weit genug vom Dorf entfernt, um niemanden zu stören und dennoch nah genug und ohne grössere Höhendifferenzen, um diesen gemütlich und sicher zu Fuss oder mit dem Velo erreichen zu können.

Die attraktive Lage auf der Anhöhe Lagerhölzli bietet einen wunderschönen Blick auf die Gemeinde Leibstadt und liegt weit zurückversetzt hinter einem Feld an einem lauschigen Waldstück. Eine grosse Wiesenfläche bietet genügend Platz, damit sich auch grössere Gesellschaften wohl fühlen. Das Grundstück wurde von Hanspeter Erne, Oberdorfstrasse 136, Leibstadt zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung der Bauten erfolgt durch Sponsoren.

Was bisher geschah

Januar 2018

Im Januar wurde nach fast einem Jahr Abklärungen und Planung das offizielle Baugesuchdossier eingereicht. Sofern der Kanton die in Aussicht gestellte Zustimmung erteilt, dürfen Sie sich vielleicht schon bald auf ein tolles Einweihungsfest freuen. Hm.

 Vorbereitung für das Baugesuch

November 2017

Der Platz wird vom Zunftmitglied und Forstprofi Hanspeter Erne (alias «Fosi») vorbereitet um eine Sichtung der Bodenbeschaffenheit und der Gesamtsituation vornehmen zu können. Siehe Trailer-Video. Nächster Schritt: Eingabe Baugesuch.

bis Oktober 2017

Nach Vorabklärungen mit den Fachstellen Raumplanung, Kreisplanung, Abteilung für Baubewilligungen (BVU), Kreisforstamt, Jagd & Fischerei (BVU), Wald, Abteilung Umwelt, Natur und Landschaft (BVU) wissen wir: Es sieht gut aus, eine Genehmigung könnte erreicht werden.

Herbst 2018

Voller Motivation begann der Zunftrat letztes Jahr mit der Planung des Bauprojekts «Lagerhölzli». Ein Unterstand mit öffentlicher Grillstelle beinhaltet das Bauvorhaben. Die kantonale Bewilligungsbehörde bremste die Euphorie indem aus, als sie das Gesuch erstinstanzlich abwies.

Nach erfolgtem Augenschein mit kantonalen und kommunalen Vertretern vor Ort, überarbeitete der Zunftrat die Projektgrundlagen. Mit den neuen Erkenntnissen und Plananpassungen reichte die Zunft im Spätsommer dieses Jahres ein Wiedererwägungsgesuch ein. Dieses befindet sich aktuell in der materiellen Prüfung bei der kantonalen Beubewilligungsbehörde in Aarau.

Gespannt wartet die Zunft das Prüfungsergebnis ab.

Frühling 2019

Offizielles AUS für das Bauprojekt «Lagerhölzli»

Mit grossem Engagement, Herzblut und Freude erarbeitete die 1. löblichi Löibschleter Zunft ein umfassendes Konzept und Bauprojekt zur Realisierung einer neuen öffentlichen Grillstelle im Gebiet «Lagerhölzli». Die Rechnung wurde ohne den Wirt gemacht und so erfolgte keine Zustimmung seitens des Kantons zu diesem Projekt, welches eine jahrelange Bedarfslücke geschlossen hätte.

Über 1 ½ Jahre kämpften die Delegierten Zünftler an verschiedenen Fronten für das Bauprojekt Rastplatz «Lagerhölzli», welches am östlichen Siedlungsrand hätte entstehen sollen. Mit dem Grundeigentümer sowie einigen Sponsoren, Gönnern und Ehrenämtlern war man sich in kürzester Zeit einig. Es entstand schnell ein gemeinsamer Spirit mit Euphorie und Realisierungswillen, - diese Tugenden wurden jedoch abrupt vom kantonalen Departement Bau, Verkehr und Umwelt gestoppt.

Die Lage «Lagerhölzli» sei nicht an einem optimalen Ort, zudem sei der geplante Rastplatz (verkehrsmässig) nicht erschlossen und im Weiteren müssten die Wildtiere in diesem ruhigen, ungestörten Waldteil mit erheblichen Störungen rechnen. Gestützt auf diese Erwägungen wurde das Bauvorhaben im Frühjahr 2018 abgewiesen.

Die beauftragten Zünftler passten daraufhin das Projekt an, ergänzten die Planunterlagen und beantragten, dank neuer Erkenntnisse, eine Wiedererwägung des negativen Entscheides. Das überarbeitete Dossier wurde zur Beurteilung im vergangenen Spätherbst neu eingereicht. Doch der Kanton blieb dabei: «Nicht geeigneter Standort», «nicht erschlossen», «nicht genügend frequentiert» und «die Lebensräume der ziehenden, wildlebenden Säugetiere und Vögel seien zu erhalten». Zudem wurden zum allseitigen Erstaunen – durch eine Vergrösserung der Grundwasserschutzzone – neue Fakten geschaffen. So bleibt der Wunsch vieler, nach einem schönen Rastplatz mit gepflegter Feuerstelle sowie wettergeschützter Sitz- und Feiermöglichkeit, leider weiterhin unerfüllt. Dennoch, die gewonnenen Erkenntnisse werden für weitere künftige Projekte äusserst wertvoll sein.

Ein herzliches Dankeschön gebührt der Firma KALT AG, die uns in der Projektierung des Unterstandes mit Rat und Tat zur Seite gestanden hat, der H.P. Erne N.A.F. GmbH für das Ausholzen des Terrains, der VERICON Marco Breyer für die Unterstützung im Bereich Marketing/Trailer, dem Gemeinderat Leibstadt für den wohlwollenden Zuspruch und Hanspeter Erne (Wächters) für die Zurverfügungstellung des Terrains.